Krankenhauszusatzversicherung - sinnvoll oder nicht?

Als Kassenpatient im Krankenhaus wie ein privat Versicherter behandelt zu werden - eine stationäre Zusatzversicherung macht es möglich. Praktisch jeder private Krankenversicherer hat entsprechende Tarife im Angebot. Erhebliche Unterschiede gibt es nicht nur bei den Prämien, sondern auch bei den Leistungen.

Ist ein Abschluss einer solchen Versicherung zu empfehlen und worauf ist zu achten? Damit wollen wir uns hier näher befassen. Die Wahrscheinlichkeit eines Krankenhausaufenthaltes ist so gering nicht. Jährlich gibt es in Deutschland rd. 20 Mio. Behandlungsfälle in Kliniken, auf 100.000 Einwohner kommen ca. 24.000 Krankenhausbehandlungen. Die durchschnittliche Verweildauer bei einem Aufenthalt beträgt sieben bis acht Tagen. Es gibt daher durchaus Anlass, für einen solchen Fall vorzusorgen.
 

Versicherung von Wahlleistungen im Krankenhaus

An und für sich bietet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bereits einen guten Leistungsstandard. Niemand muss befürchten, im Krankenhaus nicht die Leistungen zu erhalten, die medizinisch notwendig sind, oder nicht adäquat versorgt zu werden. Die private Krankenhauszusatzversicherung eröffnet vor allem Zugang zu Leistungen, die mehr Komfort beim Krankenhausaufenthalt bieten oder eine erweiterte ärztlich-medizinische Betreuung vorsehen.

Es handelt sich um die sogenannten Wahlleistungen. Das sind:

  • Wahlleistungen der Unterbringung: Ein- oder Zweibettzimmer;

  • ärztliche Wahlleistungen: Chefarzt- bzw. Wahlarztbehandlung (Wahlärzte sind Krankenhaus-Ärzte mit besondere Qualifikationen und Spezialisierungen);

  • medizinische Wahlleistungen: erweiterte Leistungen und Behandlungen außerhalb des medizinisch Üblichen. Es geht hier auch um Leistungen, für die keine zwingende medizinische Notwendigkeit besteht - zum Beispiel Schönheitsoperationen.

Solche Wahlleistungen kann ein Kassenpatient auch ohne privaten Zusatzschutz in Anspruch nehmen, muss sie dann aber aus eigener Tasche zahlen. Im Leistungskatalog der GKV sind sie nicht vorgesehen. Mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung ist entsprechender Versicherungsschutz möglich.
 

Worauf lege ich im Krankenhaus Wert?

Es gibt bei den Tarifen eine große Vielfalt. Die Prämien bewegen sich in einer Bandbreite von rd. 20 Euro bis 80 Euro im Monat. Das erklärt sich wesentlich aus dem unterschiedlichen Leistungsumfang. Versicherungen, die mehr Leistungen bieten, kosten in der Regel auch mehr. Auf jeden Fall empfiehlt es sich immer, Preis und Leistung zu vergleichen. Der reine Preisvergleich reicht nicht.

Dabei kommt es natürlich auch darauf an, worauf man im Krankenhaus besonderen Wert legt. Ist Chefarztbehandlung wichtig oder verzichtbar? Möchte ich im Ein- oder Zweibettzimmer liegen oder tut es auch ein Mehrbettzimmer? Solche Fragen sind bei der Tarifwahl zu beantworten. Viele Tarife sind modular aufgebaut. Man kann dann aussuchen, welche Wahlleistungen versichert werden sollen und welche nicht.
 

Das ist bei der Tarifwahl zu beachten!

  • Einstiegsalter: je früher die stationäre Zusatzversicherung abgeschlossen wird, umso günstiger ist der Einstieg. Mit höherem Einstiegsalter steigen auch die Beiträge. Außerdem können Vorerkrankungen und gesundheitliche Risiken die Prämien zusätzlich verteuern.

  • Altersrückstellungen: es gibt Tarife mit und ohne Altersrückstellungen. Tarife ohne Altersrückstellungen sind zunächst günstiger und ein Versicherungswechsel ist leichter möglich. Dafür muss mit altersbedingten Prämienerhöhungen gerechnet werden. Tarife mit Altersrückstellungen sind anfangs teurer, dann aber stabiler, allerdings weniger flexibel.

  • Höchstsätze GOÄ: ärztliche Privatleistungen im Krankenhaus werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet, üblicherweise zum 2,3fachen Satz. Bei komplizierten Behandlungen wird auch bis zum 3,5fachen Satz, manchmal sogar darüber hinaus abgerechnet. Das sollte ein Tarif möglichst abdecken, da immer mit einem „schwierigeren Fall“ zu rechnen ist.

  • Privatklinik: die Behandlung in einer Privatklinik ist nicht generell in den Zusatztarifen mitversichert. Wer auch hier eine Kostenübernahme wünscht, muss entsprechende - meist teurere - Tarife wählen.

  • Ein- oder Zweibettzimmer: eine Einbettzimmer-Berechtigung kostet in der Versicherung 5 bis 20 Euro mehr im Monat als ein Zweibettzimmer. Ob dieser „Luxus des Alleinseins“ so viel Geld wert ist, muss jeder für sich beantworten.

  • medizinische Notwendigkeit: auch in der stationären Zusatzversicherung sind in der Regel nur medizinisch notwendige Behandlungen versichert. Versicherungsschutz bei kosmetischen Operationen bieten nur wenige Tarife.

Eine stationäre Zusatzversicherung ist vor allem eine Frage der persönlichen Ansprüche an eine Krankenhausbehandlung. Dem Gesunden mögen Wahlleistungen verzichtbar erscheinen, der Kranke weiß es zu schätzen, wenn er sie in Anspruch nehmen kann und uneingeschränkter ärztlich-medizinischer Zugang besteht. Daran sollte sich die Entscheidung für eine Krankenhauszusatzversicherung orientieren.

 

 

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