PKV - so können Sie bei den Risikozuschlägen sparen

Risikozuschläge sind ein wichtiger Beitragsfaktor in der PKV. Anders als in der GKV kalkulieren die Versicherungen hier nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Die Beiträge sollen im Prinzip so bemessen sein, dass sie das versicherte Risiko abdecken. Die logische Konsequenz ist, dass Versicherungsnehmer, die überdurchschnittliche Gesundheitsrisiken aufweisen, höhere Beiträge in Form von Risikozuschlägen zahlen müssen als „normal“ gesunde PKV-Versicherte.
 

Warum es Risikozuschläge gibt

Das Risiko wird bei Versicherungsbeginn im Rahmen der Gesundheitsprüfung erfasst. Antragsteller sind dann gehalten, eine Reihe an Gesundheitsfragen – wahrheitsgemäß und vollständig - zu beantworten. Die Krankenversicherung nimmt anhand der Angaben eine Einschätzung des Versicherungsrisikos vor und setzt ggf. Risikozuschläge fest. Das Thema Risikozuschlag stellt sich ausschließlich beim PKV-Neuabschluss, Erkrankungen während eines bestehenden Versicherungsverhältnisse wirken sich dagegen nicht auf die Beiträge aus.

Die Faktoren, die zu Risikozuschlägen führen können, sind vielfältig. Sie reichen von langwierigen Vorerkrankungen wie Allergien oder Rückenleiden bis hin zu gesundheitsschädlichem Verhalten wie Rauchen oder übermäßigem Alkoholkonsum. Der Einfluss der Risikozuschläge auf die Beitragshöhe ist nicht zu unterschätzen. Sie können zwischen zehn und zwanzig Prozent des Gesamtbeitrags ausmachen, im Einzelfall sogar mehr.
 

Anspruch auf nachträgliche Korrektur

Doch was ist, wenn eine Krankheit, die bei Versicherungsbeginn zu einem Risikozuschlag geführt hat, nach Versicherungsabschluss ausheilt? Besteht dann ein Anspruch auf nachträglichen Wegfall oder eine Reduzierung? Die erfreuliche Antwort lautet: ja! Es gibt hierfür sogar eine gesetzliche Grundlage. § 41 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) bestimmt: „Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird.“

Die PKV ist also in der Pflicht, Risikozuschläge zu reduzieren oder wegfallen zu lassen, wenn die Gründe für ihre Erhebung nicht mehr bestehen und der Versicherungsnehmer dies fordert. Er muss aktiv werden! Wenn Sie zum Beispiel bei Versicherungsabschluss einen Heuschnupfen hatten und inzwischen erfolgreich eine Hyposensibilisierungs-Behandlung absolviert haben, können Sie anfragen, dass Ihre Krankenkasse einen entsprechenden Risikozuschlag streicht. Oft müssen Sie dazu erst längere Zeit nachweislich beschwerdefrei sein. Üblicherweise verlangen die Versicherungen auch einen Arztbericht, in dem die Ausheilung bestätigt wird.
 

Einfache Möglichkeit zur Beitragssenkung

Doch diese überschaubare Mühe auf sich zu nehmen, lohnt sich. Die nachträgliche Aufhebung oder Reduzierung von Risikozuschlägen ist eine einfache und effektive Möglichkeit, bei den PKV-Beiträgen zu sparen. Ob Sie einen Risikozuschlag zahlen müssen, können Sie einfach beim Blick auf Ihren Versicherungsschein feststellen.

Titelbild: Schlierner - fotolia.com

 

 

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