Was ist die freie Heilfürsorge?

Eine kompakte Einführung in die freie Heilfürsorge mit Fokus auf die private Krankenversicherung als optimale Gesundheitsversorgung: Bei der freien Heilfürsorge handelt es sich um eine spezielle Art der Fürsorge durch so genannte Dienstherren des Bundes(landes) gegenüber seinen Beamten. Die freie Heilfürsorge gehört weder zur privaten noch zu gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kommt insbesondere denjenigen Berufsgruppen zugute, deren Arbeitstätigkeit als besonders gefährlich angesehen wird. Typischerweise gehören zu diesen Berufsgruppen Feuerwehrleute, Polizisten, Soldaten sowie Justizvollzugsbeamte. Für die Berufsgruppe der Soldaten gelten abweichende Bestimmungen. Der Gesetzgeber geht als Grundvoraussetzung davon aus, dass bei diesen Gruppen ein erhöhtes Berufsrisiko vorliegt, was eine teurere private Zusatzversicherung als unumgänglich erscheinen lässt. Da dies als unzumutbar bewertet wird, übernimmt der Dienstherr (sprich der Bund, das jeweilige Bundesland oder die Bundeswehr als Arbeitgeber) entstehende Krankheitskosten in hohem Umfang. Gemäß dem in Deutschland geltenden Subsidiaritätsprinzip hat der Anspruch in puncto Heilfürsorge Vorrang in Bezug auf die Gewährung von Beihilfe. Im Folgenden sollen alle wesentlichen Faktoren mit Blick auf die freie Heilfürsorge erläutert werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Vorteilhaftigkeit der privaten Krankenversicherung in diesem Bereich gelegt werden soll.
 

Inhalte der Heilfürsorge: Umfassende und kostenlose Gesundheitsvorsorge bis zum Rentenalter

Die Leistungen der freien Heilfürsorge erstrecken sich neben der vorbeugenden Gesundheitsvorsorge insbesondere auch auf die Behandlung im Krankheitsfall. Ebenso inkludiert sind Untersuchungen im Rahmen einer Schwangerschaft sowie die Entbindung, zahnärztliche Behandlungen inklusive Zahnersatz, Krankenhausbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Behandlungen im Ausland sowie die bedarfsgerechte Versorgung mit Arznei- und Heil- sowie Hilfsmitteln. Über die freie Heilfürsorge hinausgehende Kosten werden zum Teil von der Beihilfe getragen, wobei die Regelungen von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich sind.


Für Soldaten der Bundeswehr gelten Sonderregelungen

Im Gegensatz zu den oben genannten Berufsgruppen gestaltet sich die freie Heilfürsorge für Zeit- oder Berufssoldaten abweichend. Hier erfolgt die ärztliche Versorgung grundsätzlich unentgeltlich durch einen Truppenarzt. Im Falle der Erkrankung muss ein Soldat also zunächst den diensthabenden Arzt seiner Einheit aufsuchen. Im Urlaub muss er, sofern er sich in Deutschland befindet, einen Truppenarzt in einer Kaserne in der Nähe aufsuchen. Ausnahmen von dieser Regel kann es bei Unfällen, sehr plötzlichen Erkrankungen oder Auslandsaufenthalten geben. Ansonsten ist immer eine Überweisung durch den Truppenarzt nötig, da die Kosten für die Gesundheitsbehandlung andernfalls nicht getragen werden. Im Inland werden die Behandlungskosten in aller Regel vollständig erstattet, im Falle von privaten Auslandaufenthalten nur anteilmäßig. Zur Anwendung kommen die Gebührenverordnung für Ärzte sowie das Erstattungsprinzip, demzufolge der Soldat zunächst in Vorkasse treten muss.
 

Man beachte die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern

Wie lange und in welchem konkreten Umfang Heilfürsorge gewährt wird, lässt sich seriöserweise nicht pauschal sagen. Hier kann es von Bundesland zu Bundesland und von Berufsgruppe zu Berufsgruppe Unterschiede geben. Soldaten können die Heilfürsorge bis zur Pensionierung in Anspruch nehmen, ergo im Rahmen der gesamten Dienstzeit. Für Beamte der Bundespolizei und Vollzugsbeamte gilt noch in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg das Gleiche. In allen anderen Bundesländern jedoch besteht der Anspruch auf Heilfürsorge nur im Rahmen der Ausbildung, danach können Beamte auf das Recht zur Beihilfe zurückgreifen, womit jedoch auf jeden Fall zu versichernde Restkosten entstehen. Feuerwehrleute und Beamte der Vollzugspolizei, die noch vor dem 1.1.2005 eingestellt wurden, können ein Wahlrecht von 18 Monaten nutzen, um zu entscheiden, ob sie in der Beihilfe bleiben oder aber in die freie Heilfürsorge wechseln möchten. In jedem Falle sind also die persönlichen Voraussetzungen zu prüfen, um eine bestmögliche und lückenlose Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Da die private Krankenversicherung spezielle Tarife für Beamte anbietet, kann sich ein früher Wechsel buchstäblich auszahlen, zumal so auch konsequent für das Alter vorgesorgt werden kann. Da sich die Regelungen sowohl für die Beihilfe als auch für die Heilfürsorge ständig ändern, sollten sich Betroffene zunächst einen Überblick verschaffen. In vielen Bundesländern ist aber jetzt schon in jungen Jahren der Bedarf einer privaten Krankenversicherung klar zu erkennen!
 

Besonderheiten der Heilfürsorge von Anfang an zur Kenntnis nehmen

Wer sich als Angehöriger einer der genannten Berufsgruppen mit der freien Heilfürsorge beschäftigt, kommt auch an den folgenden Grundprinzipien nicht vorbei. Die Heilfürsorge wird nur für den jeweiligen Beamten, aber nicht für Familienmitglieder gewährt. Für Ehepartner und Kinder kann auf Beihilfe zurückgegriffen werden, wobei in jedem Bundesland andere Vorschriften Anwendung finden. Von zentraler Bedeutung ist es, dass Heilfürsorge in aller Regel nur für Beamte im Dienst gewährt wird. Sobald sie aus dem aktiven Dienst ausscheiden, greifen geltende Beihilfevorschriften. In diesem Falle entstehen also Restkosten, die selber getragen werden müssen. Hier kann eine private Krankenversicherung Abhilfe schaffen. Es empfiehlt sich, schon früh einen speziellen und maßgeschneiderten Tarif in der PKV zu wählen, damit im Rentenalter eine bestmögliche Kosteneffizienz genutzt werden kann. Die freie Heilfürsorge bietet einen direkten Anspruch auf medizinische Sach- und Behandlungsleistungen, wobei Dienstherren in der Regel 100 % der Kosten übernehmen. Der Anspruch auf Heilfürsorge verpflichtet gleichzeitig dazu, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Als so genannte Sachbezüge werden Leistungen der Heilfürsorge auf die Besoldung angerechnet. Im Bundesbesoldungsgesetz wird von einem ‚angemessenen Betrag‘ gesprochen, dessen Höhe sich ca. auf 1,5 % bemisst. Dies gilt aber nur für Bundesländer, beim Bund erfolgt dieser ‚Eigenanteil‘ noch nicht.
 

Gesundheitsleistungen im Rahmen der freien Heilfürsorge: Was wird bezahlt?

Vereinfacht kann gesagt werden, dass die Leistungen der Heilfürsorge in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Etwaige Sonderleistungen werden nicht übernommen, wobei hier genau auf das jeweilige Bundesland geschaut werden muss. Gerade in Bezug auf kostenintensive Sehhilfen und Zahnersatz werden im Rahmen der Heilfürsorge oft nicht alle Kosten übernommen. Auch aus diesem Grund empfiehlt es sich, eine private Krankenversicherung als Beamter möglichst frühzeitig abzuschließen.
 

Heilfürsorge und die PKV: ein flexibel aufeinander abstimmbares Team

Gerade bei Renteneintritt kann eine Versorgungslücke drohen, da der Anspruch auf freie Heilfürsorge entfällt und im Rahmen der Beihilfe nur etwa maximal 70 % der Kosten gedeckt werden. Es empfiehlt sich, die restlichen 30 % über einen privaten Beihilfetarif abzusichern. Im buchstäblich günstigsten Falle haben sich Beamte schon vor vielen Jahren für die PKV entschieden, da diese im Direktvergleich zur GKV eine kostenbewusste Alternative darstellt. Da in der gesetzlichen Krankenversicherung kein Beihilfeanspruch besteht, ist sie in der Regel teurer. In der PKV dagegen sind aufgrund des Anspruches auf Beihilfe die Kosten deutlich reduzierbar. Ferner bietet die private Krankenversicherung den weiteren Vorteil, dass Tarife bzw. Zusatzpolicen exakt auf die eigene Lebenssituation zugeschnitten werden können. Insofern ist eine vollständige Kostenerstattung bei Zahnbehandlungen ebenso möglich wie die Übernahme von heilpraktischen Behandlungen. Für die Beiträge werden nur das Alter und der Gesundheitszustand hinzugezogen, insofern steigen mit höherem Einkommen die Kosten für die PKV nicht. Durch die vorgeschriebene Beitragsentlastung genießen Privatversicherte den Vorteil, im Rentenalter auf eine moderate Kostenentwicklung bauen zu können. Wenn man so will, ist die Beihilfe, die privat Krankenversicherte von Dienstherren erhalten, mit dem Arbeitgeberzuschuss vergleichbar.
 

PKV-Quotentarif: eine flexible und nachhaltige Lösung für Beamte

Da Beamte der hier geschilderten Berufsgruppen gerade in ihrer aktiven Zeit niemals die Gesundheitskosten vollständig selber tragen müssen, sind speziell entwickelte Quotentarife eine perfekte Wahl, um etwaige Versorgungslücken im Rentenalter frühzeitig und kosteneffizient zu schließen. Mit einem solchen Tarif wird nur der Kostenblock versichert, der nicht durch die Beihilfe erfasst ist. Daher ist ein solcher Tarif günstiger als ein Volltarif in der gesetzlichen Krankenversicherung. Typischerweise liegt die Quote zur Beihilfe zwischen 30 und 50 %. Da spätestens mit Eintritt in das Rentenalter eine finanzielle Lücke bei der Gesundheitsversorgung entstehen kann, sind Beamte mit einem maßgeschneiderten Privattarif bestens versorgt. Versichert werden nur die Restkosten, wobei individuelle Zusatzpolicen möglich sind. Wer sich früh (also schon viele Jahre vor Eintritt in das Rentnerdasein) für einen solchen Tarif entscheidet, kann im Alter eine größtmögliche Kosteneffizienz nutzen. Im Alter jenseits von 65 Jahren ist es ohnehin nahezu unmöglich, noch in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen. Insofern sollte die Option des Quotentarifes nicht alleine aufgrund der geringeren Kosten als nachhaltige Lösung anvisiert werden.
 

Zusammenfassung zur freien Heilfürsorge in Kombination mit der PKV

  • die freie Heilfürsorge greift in vollem Umfang nur für aktive Beamte oder die angeführten Berufsgruppen von Bund und Ländern
  • frühzeitig informieren und langfristig handeln: die Regelungen zur Heilfürsorge/Beihilfe sind im stetigen Wandel und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
  • nach Renteneintritt greift die Beihilfe (die freie Heilfürsorge entfällt), sodass Restkosten von ca. 50 % am besten privat abgesichert werden
  • durch die Beihilfepflicht des Dienstherrn ist eine Teilversicherung in der PKV ausreichend, entsprechend günstige Quotentarife werden angeboten
  • mit einem maßgeschneiderten PKV Tarif können im Rentenalter also etwaige Zusatzkosten vollständig abgesichert werden
  • die freie Heilfürsorge gilt nicht für Familienmitglieder. Diese müssen auf die Beihilfe zurückgreifen


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