Optionstarife in der PKV - was hat es damit auf sich und für wen sind sie interessant?

Sich bereits heute die Bedingungen für einen späteren Wechsel in die PKV sichern - diese Möglichkeit bietet ein Optionstarif. Die meisten privaten Krankenversicherer bieten solche Optionstarife an, die konkrete Ausgestaltung ist aber unterschiedlich. Das betrifft zum Beispiel Zugangsvoraussetzungen, Bedingungen, Termine und Fristen, die bei der Ausübung der Option zu beachten sind.

Warum kann ein solcher Tarif überhaupt sinnvoll sein? Die Antwort ergibt sich aus den Aufnahmebedingungen in der privaten Krankenvollversicherung. Wer eine solche Versicherung abschließen will, muss bei der Antragstellung Gesundheitsfragen beantworten. Von der sogenannten Gesundheitsprüfung hängt die Annahme des Antrags ab, aber auch die Prämienhöhe. Bei Gesundheitsrisiken droht schlimmstenfalls eine Antragsablehnung, ggf. werden bestimmte Leistungen ausgeschlossen, in der Regel ist mit Risikozuschlägen zu rechnen. Der Versicherungsschutz wird dann u.U. erheblich teurer.
 

Nur eine Option, keine Krankenversicherung

Mit einem Optionstarif lässt sich das vermeiden. Er garantiert, dass bei der späteren Prämienfestlegung der Gesundheitszustand zugrunde gelegt wird, der bei Abschluss des Optionstarifs bestand. Der Gesundheitszustand wird sozusagen „konserviert“ oder „eingefroren“. Eine erneute Gesundheitsprüfung erübrigt sich in diesem Fall. Optionstarife werden meist in jungen Jahren bei einem besonders guten Gesundheitsrisiko abgeschlossen.

Mit dem Abschluss eines Optionstarifs ist kein Krankenversicherungsschutz verbunden. Er kann daher auch keine bestehende Krankenversicherung ersetzen, sondern sichert lediglich den Anspruch, eine spätere private Krankenvollversicherung zu heutigen Bedingungen abzuschließen. Daraus ergibt sich logisch, dass ein solcher Tarif nur für Personen in Betracht kommt, bei denen später privater Krankenvollversicherungsschutz möglich und zu erwarten ist. Potentielle Interessenten sind:

  • Studierende mit einem Berufsziel, das mit einer späteren Beamtenlaufbahn verbunden ist - zum Beispiel wenn das Lehramt angestrebt wird;

  • Studierende mit Berufszielen, die auf eine spätere selbständige oder freiberufliche Tätigkeit mit PKV-Schutz zielen (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer …);

  • freiwillig gesetzlich versicherte Personen (Arbeitnehmer mit Einkommen jenseits der Versicherungspflichtgrenze, Selbständige, Freiberufler), die sich einen späteren Wechsel in die PKV zu günstigen Bedingungen offenhalten wollen;

  • Arbeitnehmer , deren Einkommen in absehbarer Zeit die Versicherungspflichtgrenze überschreitet und die einen Wechsel in die PKV anstreben;

  • einige Versicherer bieten auch Optionstarife für den Wechsel zu Tarifen im eigenen Haus mit besseren Leistungen an. Zielgruppe sind dann Versicherte aus dem Kundenbestand, die über Tarife mit niedrigerem Leistungsniveau verfügen oder vorübergehend dorthin wechseln mussten.
     

Laufzeit- und Altersbegrenzung, Ausübungsfristen

Die Laufzeit der meisten Optionstarife ist begrenzt. Sie gilt nur für eine bestimmte Zahl an Versicherungs- oder Kalenderjahren (zum Beispiel fünf oder zehn Jahre). Fällt die Versicherungspflicht in der GKV weg, muss die Option in der Regel innerhalb eines kurzen Zeitraums (üblicherweise zwei bis sechs Monate) ausgeübt werden, sonst verfällt sie. Manchmal ist auch ein Maximalalter (zum Beispiel 45 Jahre oder 50 Jahre) vorgesehen, bis zu dem die Option ausgeübt sein muss. Werden diese Fristen versäumt, verfällt die Option und es gelten die normalen Bedingungen für den Versicherungsabschluss.
 

Überschaubare Prämien

Die Prämien der Optionstarife bewegen sich in einer Größenordnung von 5 Euro im Monat - mit Abweichungen nach oben und unten. Sie können als „Preis der Sicherheit“ gesehen werden, unabhängig vom späteren Gesundheitszustand privaten Krankenvollversicherungsschutz zu heutigen Bedingungen zu erhalten.

 

 

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