PKV im Ausland - Tipps und Hinweise

Wir packen unsere Koffer: Die Urlaubszeit hat begonnen und die schönsten Tage des Jahres stehen bevor. Für den Urlaub werden sorgfältig Checklisten abgearbeitet, damit auch wirklich nichts vergessen wird. Doch wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz im Ausland im Rahmen der privaten Krankenversicherung? Niemand möchte sich ein solches Szenario für den Urlaub vorstellen oder wünschen, doch eine Erkrankung oder ein Unfall können nie ausgeschlossen werden. Insofern ist es ein gutes und vor allem beruhigendes Gefühl, wenn man sich als Versicherter auch im Ausland auf eine gute Gesundheitsversorgung verlassen kann. Mit der privaten Krankenversicherung ist dies grundsätzlich der Fall, wobei ein Blick in die konkreten Regelungen des Vertrages immer empfehlenswert ist. Der folgende Beitrag fasst kompakt alle zentralen Aspekte zusammen, sodass die Reiseplanung in jeder Hinsicht abgeschlossen werden kann. 
 

Das Wichtigste zum Leistungsanspruch der PKV im Ausland in aller Kürze

Generell kann festgehalten werden, dass sich der Versicherungsschutz der PKV auf alle europäischen Ländererstreckt (Stichwort Europageltung). Reisen außerhalb Europas sehen prinzipiell eine zeitliche Begrenzung von einem Monat vor, wobei es je nach Vertrag und Leistungsumfang auch zu längeren Fristen kommen kann. Vom Grundsatz her ist es für privat Krankenversicherte daher nicht nötig, eine zusätzliche Krankenversicherung für die Auslandsreise abzuschließen. Im Regelfall werden die Kosten gegen Vorlage entsprechender Belege problemlos erstattet. Gerade in den beliebten europäischen Reisezielen sind viele deutsche Ärzte tätig, sodass es bei der Behandlung und der anschließenden Abrechnung zu keinen Problemen kommen sollte. 
 

Leistung, wenn es darauf ankommt: Was leistet die private Krankenversicherung im Ausland?

Wie bereits angedeutet, müssen Reisende für alle Ziele in Europa aufgrund der Europageltung keine gesonderten Vorkehrungen treffen, um vor Ort bei Bedarf einen Arzt aufzusuchen. Es versteht sich von selbst, dass die Versichertenkarte bzw. Versicherungsnummern / Kopie des Versicherungsscheines auf jeden Fall mitgeführt werden sollte, alleine schon, um alle Formalitäten für die Abrechnung erledigen zu können. Da für Europareisen keine direkte zeitliche Beschränkung gilt, müssen auch bei längeren Aufenthalten keine weiteren Maßnahmen getroffen werden. Bei sehr langen Aufenthalten im europäischen Ausland allerdings sollte der Anbieter kontaktiert werden: Möglich ist es, mit einem Prämienzuschlag einen permanenten Versicherungsschutz zu gewährleisten. Anders sieht es hier bei Weltreisen aus: In den meisten Verträgen ist ein Zeitraum von einem Monat abgesichert, teilweise genießen Versicherte auch über einen längeren Zeitraum Leistungen. Bei Fragen oder Zweifeln empfiehlt es sich auf jeden Fall,VOR der Abreisealles zu klären, damit in Notsituationen Klarheit und Sicherheit herrschen, denn eine Behandlung oder gar ein Rücktransport kann sehr kostenintensiv werden. Sollte über den einen Monat der Begrenzung hinaus eine weitere medizinische Behandlung nötig sein, so kann der Zeitraum für bis zu zwei Monate verlängert werden. Dies hat vor allem dann eine wichtige Bedeutung, wenn die Rückreise aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden kann. Die konkrete Höhe der Rückerstattung der im Ausland entstehenden Kosten ergibt sich aus dem individuellen Versicherungsschutz, sodass pauschale Aussagen an dieser Stelle nicht sinnvoll sind. Es kann hier notwendig und sinnvoll sein, den Urlaubsaufenthalt über eine separate Auslandsreisekrankenversicherung abzusichern. Letztlich muss auch geprüft werden, ob eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist. Da in der privaten Krankenversicherung ohnehin jedes Mitglied (also auch Kinder) einen eigenen Vertag hat, sind die jeweiligen Leistungen zu prüfen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder beispielsweise auch im Ausland über die Eltern versichert. 
 

Wie verhält es sich mit dem Rücktransport von Kranken?

Bei schwerwiegenden Unfällen oder Krankheiten kann ein Rücktransport nach Deutschland notwendig werden. Ein solcher Rücktransport ist in vielen PKV Tarifen nicht enthalten, sodass es sich nicht um eine ‚Standard-Leistung‘ handelt. Auch hier empfiehlt sich wieder ein Blick in die Leistungen des eigenen Vertrages: Sofern dort auch die Übernahme der Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport versichert sind, besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Ansonsten kann es für privat Versicherte lohnenswert sein, über den Abschluss einer kostengünstigen Auslandsreisekrankenversicherung nachzudenken. Zwar mag das Risiko für solche (Un)fälle gering sein, dennoch stehen die zusätzlichen Kosten in keinem Vergleich zu jenen, die ein tatsächlich notwendiger Rücktransport verursachen würde. Und letztlich trägt eine solche Police auch psychologisch zu einer unbeschwerten Urlaubszeit bei, da alle Reisenden wissen, dass für alle Fälle konsequent vorgesorgt wurde. Eine solche Zusatzpolice empfiehlt sich natürlich umso mehr, wenn bereits Krankheiten und somit ein erhöhtes Risiko vorliegen. Eine solche Zusatzversicherung kann auch sinnvoll sein, um den Anspruch auf mögliche Beitragsrückerstattungen in der Vollversicherung nicht zu gefährden. Hier ist aber eine individuelle Kosten-Nutzen-Rechnung erforderlich, ob die Mehrkosten sich wirklich buchstäblich auszahlen können. 
 

Ein Blick auf die zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen

Paragraf 1 der Musterbedingungen sieht vor, dass sich der Versicherungsschutz in puncto Heilbehandlung auf ganz Europa erstreckt. Durch Vereinbarungen kann dieser Schutz auch auf außereuropäische Länder ausgeweitet werden. Wie bereits thematisiert, besteht im außereuropäischen Ausland während des ersten Monats auch ohne gesonderte Vorkehrungen ein Versicherungsschutz. Dieser Versicherungsschutz wird automatisch auf bis zu zwei Monate verlängert, wenn die Rückreise aufgrund einer notwendigen medizinischen Behandlung nicht angetreten werden kann. Das mit dem privaten Krankenversicherer bestehende Versicherungsverhältnis greift nicht mehr, wenn der permanente Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird. Grund hierfür ist schlichtweg, dass die Vertragsgrundlage mit Blick auf den Wohnort nicht mehr gegeben ist. Wer auswandern möchte, sollte sich also unbedingt frühzeitig mit seinem Versicherer in Verbindung setzen, um mögliche Optionen auszuloten. Eine Option etwa wäre, für den permanenten Schutz im Ausland einen angemessenen Zuschlag auf den Beitrag zu erheben. Wer seinen Wohnort erstmal nur vorübergehend verlegen möchte, kann über die Option nachdenken, das Versicherungsverhältnis in eine so genannte Anwartschaftsversicherung umzuwandeln. 
 

Die Anwartschaftsversicherung für Aufenthalte im Ausland als Alternative

Gesetz den Fall, ein privat Versicherter möchte ins Ausland gehen und kann die Länge des Aufenthaltes noch nicht beziffern, so kann die bisherige Krankenversicherung unter Umständen zu wesentlich günstigeren Konditionen passiv beibehalten werden. Dies ist mit einer Anwartschaftsversicherung möglich, aus der sich aber kein Versicherungsschutz ableiten lässt. Eine Anwartschaftsversicherung ist sinnvoll, da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht. Mit einer Anwartschaft sind Versicherte ab dem ersten Tag der Rückkehr wieder geschützt. Zudem erlaubt es diese Option, den bisherigen Status zu sichern und garantiert wieder vom Versicherer aufgenommen zu werden, was keine Selbstverständlichkeit ist. Auch gehen mit dieser Option die gesammelten Ansprüche gegenüber der Pflegeversicherung nicht verloren, gleiches gilt für das wichtige und zukunftsorientierte Thema Beitragsentlastungen für das Rentenalter. Wichtig zu wissen ist, dass während der Anwartschaft kein Versicherungsschutz besteht, d.h. Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente müssen selber oder durch eine Versicherungslösung im jeweiligen Land getragen werden. Die Anwartschaft erlaubt es quasi, seinen Tarif in der PKV über einen gewissen Zeitraum pausieren zu können, er wird gewissermaßen mit sehr geringen Beiträgen eingefroren, um später jederzeit wieder eine Rückkehr möglich zu machen. Insofern ist diese Option für alle empfehlenswert, die noch nicht zu 100 % wissen, ob sie für immer im Ausland leben werden, wollen oder können. 
 

Fazit und Zusammenfassung zum Thema ‚PKV und Versicherungsschutz im Ausland‘

Die Mehrheit der in Deutschland privat Krankenversicherten ist mit dem gewählten Tarif auch im europäischen Ausland abgesichert, sodass kein Handlungsbedarf im Vorfeld der Reise besteht. Somit sind auch reisefreudige Studenten gut abgesichert, für die besonders günstige PKV Tarife bereitstehen. Für entferntere Reiseziele bieten Anbieter kostengünstige Zusatzpolicen an. Eine Ausnahme bildet hierbei der Rücktransport für Kranke, der in den meisten Policen nicht mit versichert ist. Je nach eingeschätztem Risiko bzw. gewünschtem Sicherheitsniveau kann eine entsprechende Zusatzversicherung sinnvoll sein. Praktische Gründe für den Abschluss einer solchen Police können der Erhalt des Anspruches auf Rückerstattungen im Volltarif sowie die Vermeidung eines etwaigen Selbstbehaltes sein, weil in dem Fall die besehende PKV nicht zur Leistung herangezogen werden muss. Im nicht europäischen Ausland ist der Versicherungsschutz zumeist auf einen Monat begrenzt, wobei er sich im eingetretenen Krankheitsfall und nicht möglicher Rückreise um bis zu zwei Monate verlängert. In jedem Falle sollten Reisende vor dem Urlaub einen Blick in den Vertrag werfen oder ihren Anbieter kontaktieren, um Sicherheit in Bezug auf die enthaltenen Leistungen zu genießen. Wer über einen längeren Zeitraum ins Ausland geht, kann mit einer praktischen und kostengünstigen Anwartschaftsversicherung seinen Status quo beibehalten und diesen nach der Rückkehr sofort wieder aktivieren. 
 

Schutz durch die PKV im Ausland: schneller Überblick mit den wichtigsten Aspekten wissen, was gilt:

  • Ich packe meinen Koffer und schaue VOR der Abreise in meine Versicherungsleistungen 
  • im europäischen Ausland besteht für Reisende aufgrund der Europageltung Versicherungsschutz (entstehende Kosten werden später erstattet) 
  • Weltgeltung: für Reisen außerhalb der EU ist ein Monat versicherungstechnisch abgedeckt, ggf. auch ein längerer Zeitraum 
  • im nicht europäischen Ausland verlängert sich der Versicherungsschutz, wenn eine Rückreise durch notwendige medizinische Behandlungen nicht möglich ist 
  • individuellen Bedarf & Wunsch nach Sicherheit prüfen: die Kosten für den Krankenrücktransport sind in den meisten Policen der PKV nicht versichert (der Abschluss einer Zusatzpolice kann sinnvoll sein) 
  • für unbestimmte Zeit ins Ausland? Mit einer Anwartschaftsversicherung kann der Status quo auch im Ausland kostengünstig beibehalten und nach der Rückkehr wieder voll aktiviert werden 
 

 

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