Freiberufler und die Private Krankenversicherung - Das müssen Sie wissen

Gemäß ihrem offiziellen Status fühlen sich viele Freiberufler wirklich frei, wenn sie die beruflichen Geschicke in die eigenen Hände nehmen können. Ob als perspektivenreicher Ausweg aus der Arbeitslosigkeit oder aufgrund einer besonderen Qualifikation, der Status Freiberufler, auf den hier auch definitorisch eingegangen werden soll, eröffnet attraktive Handlungsspielräume. Dies gilt auch mit Blick auf die Gesundheitsversorgung, denn Freiberufler haben die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln, und zwar unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte, womit ein deutlicher Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung offenbar wird. Im Folgenden soll auf die Vorteile und Hintergründe der privaten Krankenversicherung für Freiberufler eingegangen werden, zumal es sich ja auch um eine Entscheidung mit Nachhaltigkeit handelt, da ein Wechsel zurück in die GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
 

Weg frei für die Gesundheit: formale Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV als Freiberufler

Angestellte müssen die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, um sich privat krankenversichern zu lassen. Nicht so Freiberufler: Hier spielt die Höhe der Einkünfte keine Rolle, für die Beitragsberechnung sind vor allem das Alter und der Gesundheitszustand relevant, der im Zuge einer Gesundheitsprüfung formal festgestellt wird. Freiberufler können natürlich auch in der GKV bleiben, allerdings zahlen sie dort nicht selten mehr als in einem leistungsstärkeren PKV Tarif. In der Praxis ist es so, dass gesetzliche Krankenkassen Freiberufler meistens hohe Einnahmen unterstellen, sodass sie schnell in denHöchsttarif geraten, der aktuell bei deutlich über 600 Euro im Monat liegt. Wer weniger verdient, muss dies nachweisen, um in einen günstigeren Tarif zu kommen, der bei etwa 350 Euro im Monat liegt. Zudem birgt die Mitgliedschaft in der freiwilligen GKV immer die Gefahr in sich, dass die Beiträge mit dem Einkommen steigen. So sind auch Nachzahlungen bei der jährlichen Beitragsüberprüfung keine Seltenheit. In dieser Hinsicht bietet die PKV deutlich mehr Planungssicherheit.
 

Wer die freie Wahl der Gesundheitsversorgung hat, sollte sich für das Beste entscheiden

Je jünger und gesünder ein Freiberufler ist, desto günstiger wird der PKV Tarif ausfallen, wobei dessen gewählteLeistungskomponenten natürlich auch einen direkten Einfluss auf die Beitragshöhe haben. Die Praxis zeigt, dass gut verdienende Freiberufler in der PKV oftmals weniger für eine deutlich bessere und bedarfsgerechte Versorgung bezahlen. Insofern macht es Sinn, sich zu Beginn der Freiberuflichkeit mit dieser Gesundheitsoption auseinanderzusetzen. Eine etwaige vorhandene freiwillige Krankenversicherung ist fristgerecht zu kündigen, wobei auf eine schriftliche Bestätigung zwecks Beweisführung bestanden werden sollte. Grundsätzlich haben Freiberufler die freie Wahl: Es gibt keinerlei Zwang, der sie an die gesetzliche Krankenversicherung binden würde. Zur Orientierung empfiehlt es sich, ein Angebot von einer privaten Krankenversicherung einzuholen, sodass die Kosten direkt verglichen werden können.
 

Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit und Abgrenzungen

Leider haben sich im Sprachgebrauch einige Redewendungen festgesetzt, die nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen. Freiberufler sind in diesem Sinne keine freien Mitarbeiter, die im Rahmen einer freien gewerblichen Arbeit beschäftigt werden. In diesem Kontext tritt übrigens häufig das Phänomen der Scheinselbstständigkeit auf. Vielmehr sind Freiberufler Anhänger der freien Berufe, wozu typischerweise Ärzte, Apotheker, Notare, Übersetzer, Journalisten und Ingenieure sowie Apotheker gehören. Es handelt sich hierbei um so genannteKatalogberufe, die in Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes näher ausgeführt werden. Zentral für den Status des Freiberuflers ist, dass er keine gewerbliche Tätigkeit ausübt, sodass ein entsprechendes Gewerbe nicht anzumelden ist. Es handelt sich grundsätzlich um eine in Selbstständigkeit ausgeübte künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit, die auf einer besonderen Qualifikation beruht. Ein Hochschulstudium in den angesprochenen Bereichen ist meistens eine formale Legitimation, um den Status einer freiberuflichen Tätigkeit zu erlangen. Wer sich beim Finanzamt steuerlich erfassen lässt, sollte für die angestrebte freiberufliche Tätigkeit einen Qualifikationsnachweis beilegen, sodass es in der Regel nicht zu Problemen kommen sollte. Insgesamt sind also besondere berufliche Qualifikationen die Grundlage der freien Berufe und letztlich auch dessen, was für Kunden einen konkreten Mehrwert darstellt. Ein Vertrauensverhältnis zwischen Freiberufler und Auftraggeber sollte ohnehin immer die Grundlage für ein effektives Miteinander sein, durch die Verschwiegenheitspflicht wird dies in gewisser Weise rein formal untermauert. Was die Buchhaltung angeht, so haben es Freiberufler übrigens recht einfach: die selbstständigen Einkünfte werden bei der Steuererklärung summiert, wozu eine simple Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht.
 

Statusfeststellung bei komplexen Fällen

Die notwendige Anmeldung beim Finanzamt zeigt, ob steuerrechtlich der Status des Freiberuflers gewährt wird, womit die Gewerbepflicht entfällt. In manchen Fällen kann ein so genanntes Statusfeststellungsverfahren für Freiberufler sinnvoll sein, denn nicht automatisch ist jede Art von Beschäftigung nicht sozialversicherungspflichtig. Freiberufler, die in Redaktionen o.ä. arbeiten, agieren oft nahe an der Scheinselbstständigkeit, wobei das Kriterium der Weisungsgebundenheit hier maßgeblich ist. In einem solchen Verfahren kann festgestellt werden, ob die Art der Beschäftigung der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Die Beurteilung nimmt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund vor. Hier erhalten Interessen auch alle notwendigen Formulare und weiterführende Informationen. Übrigens kann ein solches Verfahren durch den Freiberufler selbst, aber auch durch dessen Auftraggeber in Anspruch genommen werden.
 

Freie Wahl für eine hervorragende Gesundheitsversorgung:
Vorteile der PKV und Unterschiede zur GKV

Die Entkopplung vom Einkommen ist einer der größten Vorteile für Freiberufler in der PKV: Sie müssen nicht befürchten bzw. immer buchstäblich damit wie in der GKV rechnen, mit steigendem Einkommen mehr zahlen zum müssen. Einzig das Alter und der Gesundheitszustand sind im Sinne von Risikofaktoren für die Beitragsberechnung maßgeblich. In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Freiberufler keinerlei Wahl, sie müssen sich mit dem Standard-Leistungskatalog begnügen, der im Grund bei allen Anbietern identisch ist. Nicht so in der PKV, denn hier stehen neben vielen Tarifen auch zahlreiche Bausteine bereit, die eine maximal individualisierte Gesundheitsversorgung erlauben, zu deren greifbaren Vorteilen kurze Wartezeiten bei Fachärzten und der Zugang zu neuesten Behandlungsmethoden gehören. Freiberufler können selber entscheiden, ob sie einen jährlichen Selbstbehalt tragen wollen und ob sie Wert auf ein Einzelzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus legen. Solche und weitere Entscheidungen (etwa mit Blick auf die Höhe der Zuschüsse für Zahnersatz) haben einen direkten Einfluss auf die Beitragshöhe, sodass eine für diesen Versicherungstypen charakteristische Kostentransparenz gegeben ist. Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Tarif immer wieder angepasst werden, um Kosten zu sparen oder aber die Leistungen auf eine geänderte Lebenssituation bedarfsgerecht einzustellen. In der GKV sind Ärzte strikt an Vorgaben gebunden, was finanziert wird. Dass dies immer weniger wird, erkennen alle gesetzlich Versicherten anhand der wachsenden Anzahl individueller Gesundheitsleistungen (IGEL), die kostenpflichtig sind. Und anders als in der GKV können privat Versicherte auch Rückzahlungen genießen, wenn sie über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
 

Fazit zur privaten Krankenversicherung für Freiberufler und Ausblick

Grundsätzlich haben Freiberufler in der PKV die Chance, einkommensunabhängig eine erstklassige Gesundheitsversorgung zu genießen, die im Einzelfall nicht teurer sein muss als die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Diesbezüglich gilt es, zu Beginn der Entscheidung für den Wechsel in die PKV Kosten und Nutzen individuell abzuwägen und zu gewichten. Die Entscheidung sollte gut überlegt sein, da sie doch eine starke Nachhaltigkeit besitzt. Zwar ist ein späterer Rückwechsel nicht ausgeschlossen, Altersrückstellungen für die Beitragsentlastung in der PKV zeigen aber, dass dies wirtschaftlich nicht unbedingt sinnvoll ist. Natürlich können sich Freiberufler auch ihre gesetzliche Versicherung aufbessern, indem sie private Zusatzpolicen abschließen (etwa für den kostenintensiven Bereich Zahnersatz). Insofern besteht eine gewisse Handlungsflexibilität, sodass kein Freiberufler auf erstklassige private Gesundheitsleistungen verzichten muss. Den konkreten Umfang kann jeder Versicherte anders als in der standardisierten GKV frei wählen.
 

Zusammenfassung als Checkliste

  • Freiberufler üben einen freien Beruf nach Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes aus (Katalogberufe)
  • Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbepflicht
  • die Berufsausübung fußt auf einer besonderen schöpferischen Qualifikation
  • bei der Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt sollte ein entsprechender Qualifikationsnachweis beigelegt werden
  • Freiberufler können unabhängig von der Höhe der Einkünfte in die PKV wechseln
  • es besteht keinerlei automatischer Zwang, sich als Freiberufler freiwillig gesetzlich krankenversichern zu lassen
  • die Beiträge in der PKV richten sich nach Alter und Gesundheitszustand, sodass sie oft geringer sind als in der GKV (dies bei besseren Gesundheitsleistungen)
  • mit der Option von privaten Zusatzpolicen können freiwillig Versicherte in der GKV ihre Gesundheitsversorgung gezielt verbessern
 

 

ein kostenloses Angebot von
finanzen.de AG 
Schlesische Str. 29-30, 10997 Berlin 
Telefon: 030 31986 1910 | E-Mail: kontakt @finanzen.de


 

Beliebte Artikel zum Thema: