Verbraucherzentrale: Nicht blindlings PKV-Tarifwechselempfehlungen vertrauen!

Im letzten Monat erhielten viele PKV-Versicherte Mitteilungen über Beitragserhöhungen. Und mancher denkt darüber nach, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Während der Anbieterwechsel in der Regel gerade für länger Privatversicherte keine Option ist (wegen des Verlustes eines großen Teils der Altersrückstellungen), kann der Wechsel in einen günstigeren Tarif beim bisherigen Versicherer durchaus eine Sparmöglichkeit darstellen.

Gewerbliche Tarifoptimierer haben daraus sogar ein Geschäftsmodell gemacht. Sie versprechen ihren Kunden, den für sie günstigsten Tarif bei ihrem Versicherer zu identifizieren. Denn die privaten Krankenversicherer sind zwar gesetzlich dazu verpflichtet, den Tarifwechsel jederzeit möglich zu machen. Sie müssen ihre Versicherten aber nicht aktiv auf einen günstigeren Tarif hinweisen oder Wechselmöglichkeiten bewerben.
 

Trotz niedrigerer Beiträge - nicht jeder Tarifwechsel lohnt sich

In diese Transparenz-Lücke stoßen die Tarifoptimierer. Häufig arbeiten sie so, dass sie ihren Kunden einen Tarif mit mindestens gleichwertigen Leistungen und niedrigeren Beiträgen beim bisherigen Versicherer empfehlen. Die Empfehlung ist kostenlos und unverbindlich. Macht der Kunde von der Wechseloption Gebrauch, erhält der Tarifoptimierung dafür allerdings eine Gegenleistung - oft in Form einer Beteiligung an der mit dem günstigeren Tarif erzielten Beitragsersparnis.

Gegen dieses Geschäftsmodell ist an sich wenig zu sagen. Es liegt tendenziell sogar im Interesse der Privatversicherten, weil es mehr Licht in das Dunkel des Tarifdickichts bringt und die Chancen verbessert, wirklich den günstigsten Tarif für sich zu nutzen. Allerdings sollte man den Tarifoptimierern nicht blindlings vertrauen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg angesichts der aktuellen „Wechsel-Saison“ hin. Nicht jede Empfehlung sei wirklich vorteilhaft und ein niedrigerer Beitrag alleine beweise noch nicht, dass sich der Tarifwechsel lohne.
 

Kostenfallen Selbstbehalt und Regelsatz-Erstattung

Auf zwei mögliche Kostenfallen machen die Hamburger Verbraucherschützer besonders aufmerksam, weil sie die Ersparnis durch einen niedrigeren Beitrag schnell zunichtemachen können: Selbstbehalts-Regelungen und Erstattungsbegrenzungen im neuen PKV-Tarif.
 

Selbstbehalts-Regelungen

Selbstbehalte sind bei PKV-Tarifen gängige Praxis, bei Höhe und Berechnung gibt es aber erhebliche Unterschiede. Nicht selten weist ein günstigerer Tarif einen höheren Selbstbehalt auf als der bisher genutzte Tarif. Solange die Versicherung nicht in Anspruch genommen wird, wirkt sich das nicht auf die Ersparnis aus, im Versicherungsfall aber schon. Dann kommt der höhere Selbstbehalt zum Tragen. Gerade ältere Versicherte müssten mit häufigeren Behandlungen und Arztbesuchen rechnen, so dass sie ein höherer Selbstbehalt voll treffe, so die Verbraucherschützer.

Die Empfehlung lautet daher, die voraussichtliche Mehrbelastung beim Selbstbehalt der Beitragsersparnis gegenzurechnen. Erst dann zeige sich, ob der neue Tarif tatsächlich günstiger sei. Tarifoptimierer berücksichtigten diesen Umstand bei ihren Empfehlungen oft nicht, weil sich ihr Honorar alleine auf die Beitragsersparnis beziehe.
 

Erstattungsbegrenzungen

Bei einigen PKV-Tarifen ist eine Kostenerstattung nur bis zum Regelhöchstsatz der GOÄ/GOZ (= 2,3-facher Satz) vorgesehen. Solche Tarife sind in der Regel günstiger als Tarife, die auch bei höheren Sätzen leisten. In begründeten Fällen dürfen Ärzte nämlich bis zum Höchstsatz (3,5-fach) GOÄ/GOZ abrechnen. Die Differenz zum 2,3fachen Satz müsste dann aus eigener Tasche getragen werden und würde die Beitragsersparnis zumindest teilweise „auffressen“. Auch dieser Sachverhalt wird von Tarifoptimierern oft nicht berücksichtigt, weil er keinen Einfluss auf ihre Honorierung hat.
 

Preis und Leistung müssen im neuen Tarif stimmen

Der gute Rat der Hamburger Verbraucherzentrale lautet daher, die Tarifempfehlungen selbst noch einmal einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Nur wenn Preis und Leistung verglichen werden, zeige sich, welcher Tarif tatsächlich vorteilhafter sei. Das Ergebnis kann durchaus sein, trotz Beitragserhöhung im bisherigen Tarif zu verbleiben.

 

 

ein kostenloses Angebot von
finanzen.de AG 
Schlesische Str. 29-30, 10997 Berlin 
Telefon: 030 31986 1910 | E-Mail: kontakt @finanzen.de