Beamte: Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung steigen zum 1. Januar 2024 deutlich!

News-Artikel vom: 06.10.2023

Eine schlechte Nachricht für Beamte mit einer privaten Pflegepflichtversicherung: ab Januar müssen sie deutlich mehr für die obligatorische Pflegeabsicherung zahlen. Um rund 10 Euro pro Monat steigt dann der Beitrag. Das sind im Schnitt gut 20 Prozent mehr. Nicht betroffen von der Prämienerhöhung sind privatversicherte Angestellte und Selbständige. Sie haben die Beitragserhöhung bereits hinter sich und zahlen schon seit Jahresbeginn mehr.

Mit der jetzigen Anpassung steigen für Beamte die monatlichen Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung im Schnitt von 43 Euro auf 52 Euro . In konkreten Einzelfällen sind auch höhere Beiträge möglich. Die jetzt anstehende Beitragserhöhung trifft Beamte nach zweieinhalb Jahren der Beitragsstabilität . Zuletzt waren die Beiträge für die Staatsdiener Mitte 2021 angehoben worden. Auch damals bewegte sich die Anpassung in einer Größenordnung von 10 bis 15 Euro im Monat. 2022 kam noch ein Pflegezuschlag im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hinzu.
 

Beamte befinden sich in bester Gesellschaft

Mit der Beitragserhöhung stehen die Beamten keineswegs allein da. Erst im Juli waren die Beiträge der gesetzlich Versicherten zur sozialen Pflegeversicherung angehoben worden. Der allgemeine Beitragssatz wurde von 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Der Zuschlag für Kinderlose stieg von 0,35 % auf 0,6 %. Der Maximalbeitrag wird mit der vorgesehenen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze im kommenden Jahr bei 175,95 Euro liegen. Das ist ein Mehrfaches dessen, was Beamte im Schnitt ab 2024 für die private Pflegepflichtversicherung zahlen müssen.

Wie auch bei der Krankenversicherung werden die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung im gesetzlichen und privaten System unterschiedlich bemessen. In der sozialen Pflegeversicherung gilt das Solidarprinzip. Die Beiträge richten sich bis zur Beitragsbemessungsgrenze nach der Höhe des Einkommens der Versicherten. In der privaten Pflegepflichtversicherung werden die Beiträge - wie generell bei privaten Versicherungen üblich - nach dem Äquivalenzprinzip kalkuliert. Das heißt: die Beitragseinnahmen müssen die zu erwartenden Leistungsausgaben in etwa abdecken. Dabei finden ähnlich wie in der privaten Krankenversicherung Beitragsanpassungen erst statt, wenn bestimmte Schwellenwert überschritten werden. Dieser gesetzlich festgelegte Anpassungsmechanismus bewirkt in größeren Zeitabständen Beitragssprünge - so auch dieses Mal.
 

Die jetzige Beitragserhöhung ist wesentlich durch höhere Pflegeausgaben bedingt. Maßgeblich dazu beigetragen hat die seit 1. Januar 2022 geltende Entlastung von Pflegebedürftigen bei den Pflegeheimkosten . Seither erhalten Pflegebedürftige gestaffelte Zuschüsse zu ihren Eigenanteilen bei der Pflege in Abhängigkeit von der Heimaufenthaltsdauer. Sie liegen zwischen 5 Prozent und 70 Prozent. Zum 1. Januar 2024 soll die Staffelung auf 15 Prozent bis 75 Prozent angehoben werden. Ein weiterer Ausgabentreiber ist die ebenfalls zum Jahreswechsel in Kraft tretende Erhöhung des Pflegegeldes um 5 Prozent. Normalerweise hätte die Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge noch stärker ausfallen müssen. Die Zinswende der EZB hat dies verhindert. Dadurch sprudeln die Einnahmen der privaten Versicherer bei ihren Kapitalanlagen stärker und der Beitragsanstieg konnte so etwas abgefedert werden.

 

 

ein kostenloses Angebot von
finanzen.de AG 
Schlesische Str. 29-30, 10997 Berlin 
Telefon: 030 31986 1910 | E-Mail: kontakt @finanzen.de


 

Beliebte Artikel zum Thema: