PKV-Verband: neuer Generationenvertrag für die Pflegeversicherung

Die soziale Pflegeversicherung ist in den vergangenen Jahren zunehmend unter Druck geraten. Einer wachsenden Zahl an Leistungsempfängern steht eine sinkende Zahl ein Beitragszahlern gegenüber. Der demografische Wandel und die steigende Lebenserwartung machen sich bemerkbar. Zudem wurden die Pflegeleistungen in mehreren Reformstufen deutlich ausgeweitet.

Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung sind vor diesem Hintergrund in der Vergangenheit mehrfach angehoben worden. Zusätzlich beteiligt sich der Bund an der Finanzierung mit Zuschüssen aus Steuermitteln. Das ist nicht das berühmte „Ende der Fahnenstange“ wie der PKV-Verband vorrechnet. Selbst wenn sich Einnahmen und Ausgaben in der sozialen Pflegeversicherung in Zukunft gleichmäßig entwickelten, würde der Beitragssatz bis 2040 auf 3,9 Prozent steigen müssen, um die Finanzierung weiter zu gewährleisten. In anderen Szenarien wird sogar ein nötiger Anstieg bis auf 7,2 Prozent prognostiziert.

Verstärkte Steuerfinanzierung anstatt höherer Beiträge wäre aber ebenfalls keine Lösung. Bei unterstellten gleichem Einnahmen- und Ausgabenwachstum müssten die Steuerzuschüsse bis 2030 auf 7,3 Mrd. Euro wachsen, um die Beiträge stabil zu halten. Bei durchaus realistischen ungünstigeren Szenarien (Ausgaben steigen stärker als die Einnahmen) würde der Finanzierungsbedarf aus dem Bundeshaushalt sogar auf bis zu 26,8 Mrd. Euro steigen. Die Auswirkungen der zuletzt 2021 beschlossenen Verbesserungen in der Pflegeversicherung sind dabei nicht einmal berücksichtigt. Der ohnehin angespannte Bundeshalt wäre jedenfalls überfordert.
 

Mehr Eigenverantwortung und private Vorsorge - aber abgestuft

Die sich abzeichnende „Schieflage“ der Pflegeversicherung ist Anlass für den PKV-Verband, ein Konzept für einen neuen Generationenvertrag vorzulegen. Damit soll eine solidarische und generationengerechte Finanzierung der Pflegeversicherung ermöglicht werden. Am Umlageverfahren bei der Finanzierung wird dabei festgehalten, aber in einer modifizierten Form. Dieprivate Vorsorge in Form von Pflegezusatzversicherungen soll einen größeren Stellenwert erhalten - je jünger man ist, umso stärker. Dadurch soll das Kapitaldeckungsprinzip in der Pflegeversicherung insgesamt ein größeres Gewicht gewinnen - zur Abfederung von Belastungen durch den demografischen Wandel und steigende Lebenserwartung.
 

1. Dynamisierung der Pflegeleistungen für Generation 85plus

Menschen jenseits der 85 haben das größte Pflegerisiko. Gleichzeitig sind sie zu alt, um noch mit privater Pflegevorsorge beginnen zu können. Sie sind daher besonders auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung angewiesen. Aus diesem Grund wird in dem Konzept eine Dynamisierung der Leistungen für diese Gruppe vorgeschlagen - ein Novum. Die Dynamik soll sich an der tatsächlichen Kostenentwicklung orientieren und diese zu 50 Prozent abdecken. Überproportional steigende Eigenanteile ließen sich so ggf. vermeiden.
 

2. Gleitender Übergang für 61jährige bis 84jährige

Bei 60jährigen (und Jüngeren) sollen Leistungsansprüche auf dem heutigen Niveau festgeschrieben werden. Eigenanteile müssen entweder aus privatem Einkommen bzw. Vermögen geleistet oder über private Pflegezusatzversicherungen abgedeckt werden. Für der Gruppe der 61jährigen bis 84jährigen wird ein gleitender Übergang vorgeschlagen. Die Leistungen erfahren hier eine weniger ausgeprägte Dynamisierung als in der Generation 85plus.
 

3. Deckung von Leistungslücken über private Pflegezusatzversicherungen

Pflegezusatzversicherungen sollen die „Pflegelücke“ zwischen gesetzlichen Leistungen und den tatsächlichen Kosten schließen. Dies sei zu bezahlbaren Preisen möglich, meint der PKV-Verband. Der durchschnittliche Eigenanteil von monatlich 2.100 Euro bei stationärer Pflege könne von einem 25jährigen bereits ab 33 Euro Monatsbeitrag versichert werden, von einem 55jährigen ab 116 Euro.

Der Vorschlag des PKV-Verbands setzt bei der Deckung der Pflegelücke auf das Freiwilligkeitsprinzip. Ein obligatorischer Abschluss wird aber nicht gänzlich ausgeschlossen, wenn sich das als notwendig erweisen sollte.
 

4. Förderung der privaten Pflegevorsorge

Förderung der privaten Pflegevorsorge schafft Anreize und würde begrüßt. Denkbare Fördermöglichkeiten sind:

  • Steuer- und Abgabenfreiheit von betrieblichen Pflege(zusatz)versicherungen. Zusätzlicher Vorteil: ganze Belegschaften könnten versichert werden;

  • Steuerliche Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen bei der Einkommensteuer;

  • Zuschussförderung für Personen, die nicht in den Genuss von Steuervorteilen kommen können;

  • Einführung einer Option für hochbetagte Personen, sich gegen Leistung eines Einmalbetrags ein günstigeres Einstiegsalter bei privatem Pflegeschutz zu „kaufen“.

Die Vorschläge sind nach Ansicht des PKV-Verbandes geeignet, um die Eigenverantwortung der Versicherte und die private Pflegevorsorge im Sinne der Generationengerechtigkeit zu stärken. Gleichzeitig würden diejenigen solidarisch unterstützt, die sich private Vorsorge alters- und/oder einkommensbedingt nicht leisten könnten. Auf Reaktionen darf man gespannt sein. Unumstritten sind diese Vorschläge sicher nicht.

 

 

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