PKV-Verband für zusätzliche Pflege-Pflichtversicherung

News-Artikel vom: 03.05.2023

Die gesetzliche Pflegeversicherung - ob soziale Versicherung oder private Pflege-Pflichtversicherung - ist von Anfang an nur als „Zuschussbetrieb“ angelegt gewesen, nicht als Vollkostenversicherung. Die Konsequenz: ein erheblicher Teil der anfallenden Kosten bei Pflegebedarf ist entweder anderweitig zu versichern oder muss aus privatem Vermögen finanziert werden.

Das kann gerade bei stationärer Pflege schnell zu einer finanziellen Überforderung werden. Trotz Bemühungen der Politik um finanzielle Entlastung bei Pflegekosten in Pflegeheimen belaufen sich die Eigenanteile im Bundesdurchschnitt auf monatlich rund 1.200 Euro - Tendenz steigend. Zwar zahlen die Pflegekassen seit Jahresbeginn 2022 ab bestimmten Heimaufenthaltsdauern Leistungszuschläge. Diese beziehen sich aber nur auf die reinen Pflegekosten, nicht auf die Kosten für Heimunterbringung und -verpflegung. Das reicht nicht, um das Problem der hohen und weiter steigenden Eigenanteile in den Griff zu bekommen.
 

Pflege + Versicherung - kapitalgedeckte Pflegekostenversicherung mit Altersrückstellungen

Die Ampelkoalition hat vor diesem Hintergrund im Koalitionsvertrag vereinbart zu prüfen, wie eine weitergehende Absicherung der stationären Pflegekosten erfolgende könnte. Darauf bezugnehmend hat der PKV-Verband einen Expertenrat damit beauftragt, einen Lösungsvorschlag zu entwickeln. Dieser liegt jetzt vor und wurde vor wenigen Tagen der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Experten sprechen sich für die Einführung einer zusätzlichen Pflege-Pflichtversicherung für die Abdeckung von Eigenanteilen bei stationärer Pflege aus. Sie wählen dafür die Bezeichnung „Pflege+ Versicherung“. Die Versicherung soll nach dem Vorbild der privaten Krankenversicherung als Pflegekostenversicherung ausgestaltet und kapitalgedeckt sein. Um altersbedingten Beitragsanstieg zu verhindern sollen analog zur PKV Altersrückstellungen gebildet werden.
 

Versicherungspflicht und Kontrahierungszwang ohne Gesundheitsprüfung

Die Pflichtversicherung wird gefordert, weil das heute bereits bestehende Angebot der freiwilligen Versicherung nur verhalten genutzt wird. Kapitaldeckungsprinzip und Bildung von Altersrückstellungen sollen eine generationengerechte Lösung ermöglichen und man will damit verhindern, dass die Versicherung durch den demografischen Wandel in Schieflage geraten könnte.

Für die Pflege+Versicherung soll ein Kontrahierungszwang gelten. Kein Versicherer darf wegen gesundheitlicher Risiken die Versicherungsannahme ablehnen. Ergo entfällt bei der Versicherung auch die sonst üblich Gesundheitsprüfung. Als Kostenversicherung soll die Versicherung für alle anfallenden Kosten bei stationärer Pflege aufkommen, die nicht schon durch die „normale“ Pflegeversicherung abgedeckt werden. Dabei schlagen die Experten einen zehnprozentigen Selbstbehalt vor.
 

Beitragsgestaltung mit sozialer Flankierung

Auf Basis dieser Eckwerte erfolgt auch eine Kostenkalkulation. Bei einem Einstiegsalter von 20 Jahren würde sich der Beitrag auf ca. 39 Euro pro Monat belaufen, bei einem Einstiegsalter von 40 Jahren auf 48 Euro. Dabei ist auch eine Inflationsdynamik vorgesehen. Bei Arbeitnehmern würde der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags übernehmen. Die Experten schlagen für die Beiträge außerdem eine soziale Flankierung vor:

  • bei Hilfsbedürftigkeit soll der Beitrag der Pflege +Versicherung halbiert werden. Reicht auch das nicht aus, übernimmt der zuständige Sozialleistungsträger den halben Beitrag;
  • Kinder sind bis zur Volljährigkeit (bis 23 Jahren bei Nichterwerbstätigkeit bzw. 25 Jahren bei Erst-Berufsausbildung/-Studium) beitragsfrei versichert;
  • die Beiträge für nicht erwerbstätige Ehepaare sind auf 50 Prozent begrenzt;
  • die Altersrückstellungen sind so kalkuliert, das im Rentenalter eine Prämienhalbierung möglich ist.

Mit Ausnahme der Entlastung im Rentenalter ist vorgesehen, dass die Entlastungen für die übrigen Gruppen durch die Versichertengemeinschaft getragen werden.
 

Gleitender Übergang mit drei Stufen bei Einführung

In dem Konzept ist auch ein „gleitender Übergang“ für die erstmalige Einführung der Pflege+Versicherung enthalten. U.a. sollen die Prämien für ältere Versicherte bei Prämien für 45-jährige gedeckelt werden - allerdings mit verringerten Leistungszusagen. Dadurch soll verhindert werden, dass ältere Jahrgänge durch zu hohe Prämien übermäßig belastet würden.

Einstweilen ist der Vorschlag des Expertenrats Zukunftsmusik. Inwieweit die Vorschläge von der Ampelkoalition aufgegriffen werden, ist offen. Immerhin handelt es sich um ein zukunftsfähiges Konzept.

 

 

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