Millionen ungenutzter Gelder - PKV-Verband fordert Fördermittel zurück!

News-Artikel vom: 23.03.2023

Der Personal-Notstand in der Pflege war in der letzten Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel ein heißes Thema in der Gesundheitspolitik, ehe es von Corona verdrängt wurde. Die Politik unternahm damals einige Anstrengungen, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu stärken und für eine bessere Personalausstattung in der Pflege zu sorgen.

Verantwortlich dafür zeichnete vor allem der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Zentrales Gesetz zur Umsetzung der von der Großen Koalition beschlossenen Maßnahmen war das 2019 in Kraft getretene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Darin unter anderem vorgesehen: ein Sofortprogramm, um kurzfristig 13.000 zusätzliche Pflegekräfte in der Altenpflege zu finanzieren.
 

PPV: seit 2019 jährlich 44 Mio. Euro an den Pflegeausgleichsfonds

Die Finanzierung der zusätzlichen Stellen sollte unter maßgeblicher Beteiligung der GKV und PKV erfolgen. Zu diesem Zweck wurden die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, jährlich pauschal einen Betrag an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zu zahlen. Der PKV-Bereich - resp. die private Pflegepflichtversicherung (PPV) - musste sich entsprechend der Zahl der privatversicherten Pflegebedürftigen ebenfalls anteilig an der Finanzierung beteiligen. Auf dieser Grundlage zahlt die PPV seit 2019 jährlich 44 Mio. Euro an Ausgleichsfonds, der beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) angesiedelt ist. Von der GKV flossen bislang jährlich 640 Mio. Euro an den Ausgleichsfonds.

Das Programm erwies sich allerdings als Flop. Von den 13.000 angepeilten zusätzlichen Vollzeitstellen in der Altenpflege konnten bis dato nur rund 2.800 geschaffen werden. Mangels Bewerbern sind viele Einrichtungen derzeit einfach nicht in der Lage, offene Stellen zu besetzen. Das Thema Fachkräftemangel ist in der Altenpflege akut. Logische Konsequenz daraus: eigentlich zur Verfügung stehende Fördermittel für die Finanzierung konnten und können nicht abgerufen werden. Im Ausgleichsfonds beim BAS laufen gleichzeitig immer mehr Mittel auf.
 

Bundesrechnungshof fordert Rückzahlung bzw. Neuregelung

Für den PKV-Verband ist das jetzt Anlass, eine Rückzahlung nicht benötigter Fördergelder zu fordern ebenso wie eine Neuregelung der Pflicht zur Beitragsleistung. Er stützt sich auf denBundesrechnungshof, der in einem Prüfungsbericht für den Haushaltsausschuss des Bundestags festgestellt hat, dass das Programm seine beabsichtigte Wirkung verfehlt habe. Der Bundesrechnungshof hat daher eine Rückzahlung der Gelder oder zumindest eine Aussetzung weiterer Zahlungen empfohlen. Es drohe sonst die Gefahr, dass die Gelder nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet würden.

Bislang sind rund 147 Mio. Euro aus der PPV beim Ausgleichsfonds aufgelaufen. Laut PKV-Verband sind alleine 2022 von den 44 Mio. Euro Finanzierungsbeitrag der PPV 34,3 Mio. Euro oder fast 80 Prozent nicht verwendet worden. Setze sich - wie zu erwarten - der Trend fort, würden sich bis Auslaufen des Programms Ende 2025 die nicht benötigten Mittel alleine aus der PPV auf 290 Mio. Euro aufaddieren. Betrachtet man den gesetzlichen und privaten Bereich zusammen, kommt sogar ein Milliardenbetrag zusammen.
 

Lösung im GKV-Bereich gefunden, Regelung für PPV ist offen

Die Bundesregierung hat auf die Empfehlung des Bundesrechnungshofs bereits reagiert. Das gilt aber nur in Bezug auf die GKV-Zahlungen. Die GKV-Pauschale wurde in eine dauerhafte Zahlung der GKV an die Soziale Pflegeversicherung „umgewidmet“, um Kosten der medizinischen Behandlungspflege zu finanzieren. Grund genug für den PKV-Verband, nun auch eine Lösung für die PPV anzumahnen, die sich an den Empfehlungen des Bundesrechnungshofs oder der GKV-Lösung orientiert.

 

 

ein kostenloses Angebot von
finanzen.de AG 
Schlesische Str. 29-30, 10997 Berlin 
Telefon: 030 31986 1910 | E-Mail: kontakt @finanzen.de


 

Beliebte Artikel zum Thema: